31. Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital hat sich hinsichtlich Höhe und Zusammensetzung nach Stamm- und Vorzugsaktien gegenüber dem Stand am 30. September 2013 nicht verändert und beträgt 835.419.052,27 €. Es ist wie folgt eingeteilt:
| Download XLS (22KB) |
Inhaberstückaktien, anteiliger Wert je Aktie am Grundkapital rund 2,56 € |
30.9.2013 |
30.9.2014 |
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Stammaktien |
Stück |
324.109.563 |
324.109.563 |
rund € |
828.572.941 |
828.572.941 |
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Vorzugsaktien |
Stück |
2.677.966 |
2.677.966 |
rund € |
6.846.111 |
6.846.111 |
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Aktien gesamt |
Stück |
326.787.529 |
326.787.529 |
Grundkapital gesamt |
rund € |
835.419.052 |
835.419.052 |
Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Stammaktien berechtigen darüber hinaus insbesondere zum Erhalt von Dividenden. Im Unterschied zu den Stammaktien gewähren Vorzugsaktien grundsätzlich kein Stimmrecht und sind mit einem Gewinnvorzug gemäß § 21 der Satzung der METRO AG ausgestattet. Hierin heißt es:
„(1) Die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht erhalten aus dem jährlichen Bilanzgewinn eine Vorzugsdividende von 0,17 Euro je Vorzugsaktie.
(2) Reicht der verteilbare Bilanzgewinn in einem Geschäftsjahr zur Zahlung der Vorzugsdividende nicht aus, so ist der Rückstand ohne Zinsen aus dem Bilanzgewinn der folgenden Geschäftsjahre in der Weise nachzuzahlen, daß die älteren Rückstände vor den jüngeren zu tilgen und die aus dem Gewinn eines Geschäftsjahres für dieses zu zahlenden Vorzugsbeträge erst nach Tilgung sämtlicher Rückstände zu leisten sind.
(3) Nach Ausschüttung der Vorzugsdividende erhalten die Inhaber von Stammaktien eine Dividende von 0,17 Euro je Stammaktie. Danach wird an die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht eine nicht nachzahlbare Mehrdividende von 0,06 Euro je Vorzugsaktie gezahlt. Die Mehrdividende beträgt 10 vom Hundert der unter Berücksichtigung von Absatz 4 an die Inhaber von Stammaktien gezahlten Dividende, wenn diese 1,02 Euro je Stammaktie erreicht oder übersteigt.
(4) An einer weiteren Gewinnausschüttung nehmen die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht und die Inhaber von Stammaktien entsprechend ihren Anteilen am Grundkapital gleichberechtigt teil.“
Genehmigtes Kapital
Die Hauptversammlung vom 23. Mai 2012 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 22. Mai 2017 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stammaktien gegen Geld- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, höchstens jedoch um bis zu 325.000.000 € zu erhöhen (genehmigtes Kapital I). Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten festgelegten Fällen ausschließen. Das genehmigte Kapital I wurde bisher nicht ausgenutzt.
Bedingtes Kapital
Die Hauptversammlung vom 5. Mai 2010 hat eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 127.825.000 €, eingeteilt in bis zu 50.000.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien, beschlossen (bedingtes Kapital I). Diese bedingte Kapitalerhöhung steht im Zusammenhang mit der Schaffung einer Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 4. Mai 2015 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.500.000.000 € zu begeben und den Inhabern Options- beziehungsweise Wandlungsrechte auf bis zu 50.000.000 Stück neue Stammaktien der Gesellschaft nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren, entsprechende Options- oder Wandelpflichten aufzuerlegen oder das Recht der Gesellschaft vorzusehen, statt einer Rückzahlung der Schuldverschreibungen in bar ganz oder teilweise Stammaktien der Gesellschaft zu liefern. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten festgelegten Fällen ausschließen. Es wurden bisher keine Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen aufgrund der vorgenannten Ermächtigung begeben.
Erwerb eigener Aktien
Die Hauptversammlung vom 5. Mai 2010 hat die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 4. Mai 2015 eigene Aktien, gleich welcher Gattung, bis zu insgesamt 10 vom Hundert des Grundkapitals zu erwerben, das zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestand. Von dieser Ermächtigung hat bisher weder die Gesellschaft noch ein abhängiges oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehendes Unternehmen oder ein anderer für Rechnung der Gesellschaft oder eines abhängigen oder eines in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmens Gebrauch gemacht.
Weitere Angaben zum genehmigten Kapital, zum bedingten Kapital beziehungsweise zur Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen sowie zum Erwerb eigener Aktien finden sich im zusammengefassten Lagebericht – Kapitel 10 Angaben gemäß § 315 Abs. 4 und § 289 Abs. 4 HGB sowie erläuternder Bericht des Vorstands.
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage beträgt 2.551 Mio. € (30.9.2013: 2.551 Mio. €).
Gewinnrücklagen
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Mio. € |
30.9.2013 |
30.9.2014 |
Effektiver Teil der Gewinne/Verluste aus Cashflow Hedges |
61 |
82 |
Bewertungseffekte auf zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
70 |
0 |
Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Geschäftsbereiche |
−407 |
−441 |
Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen |
−611 |
−865 |
Auf Komponenten des Sonstigen Ergebnisses entfallende Ertragsteuer |
174 |
201 |
Übrige Gewinnrücklagen |
2.506 |
2.625 |
|
1.793 |
1.602 |
Die Veränderungen der in obiger Darstellung enthaltenen Finanzinstrumente und der darauf entfallenden latenten Steuerauswirkung setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen:
| Download XLS (23KB) |
Mio. € |
9M 2013 |
12M 2012/13 |
12M 2013/14 |
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Erst- bzw. Folgebewertung derivativer Finanzinstrumente |
14 |
2 |
24 |
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Ausbuchung von Cashflow Hedges |
−8 |
3 |
−3 |
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davon im Vorratsvermögen |
(−11) |
(−3) |
(−6) |
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davon im Finanzergebnis |
(3) |
(6) |
(3) |
||
Effektiver Teil der Gewinne/Verluste aus Cashflow Hedges |
6 |
5 |
21 |
||
Bewertungseffekte auf zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
65 |
68 |
−70 |
||
|
71 |
73 |
−49 |
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Darauf saldierte latente Steuerauswirkung1 |
−1 |
0 |
−3 |
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70 |
73 |
−52 |
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Daneben haben Währungsumrechnungsdifferenzen mit 34 Mio. € das Eigenkapital gemindert. (12M 2012/13: –129 Mio. €; 9M 2013: –91 Mio. €)
Der ergebnisneutrale Effekt aus der Umrechnung der lokalen Bilanzen in die Konzernwährung verursacht im Eigenkapital eine Minderung von 156 Mio. €. Gegenläufig wirkt die erfolgswirksame Ausbuchung der kumulierten Währungsdifferenzen von Gesellschaften, die innerhalb dieses Geschäftsjahres entkonsolidiert werden beziehungsweise die Geschäftstätigkeit einstellen, in Höhe von 122 Mio. €.
Die übrigen Gewinnrücklagen erhöhen sich von 2.506 Mio. € um 119 Mio. € auf 2.625 Mio. €. Im Wesentlichen wird dieser Anstieg durch das den Anteilseignern der METRO AG zuzurechnende Periodenergebnis von 127 Mio. € beeinflusst.
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter
Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter umfassen die Anteile Dritter am Eigenkapital der konsolidierten Tochterunternehmen. Sie betragen zum Geschäftsjahresende 11 Mio. € (30.9.2013: 27 Mio. €). Der Rückgang wird im Wesentlichen verursacht durch gezahlte Dividenden in Höhe von 86 Mio. €. Gegenläufig wirkt der Anteil am Gesamtergebnis, der den nicht beherrschenden Gesellschaftern zuzurechnen ist (57 Mio. €). Nennenswerte Anteile nicht beherrschender Gesellschafter bestehen lediglich bei der Media-Saturn-Holding GmbH.
Verwendung des Bilanzgewinns, Dividenden
Die Dividendenausschüttung der METRO AG richtet sich nach dem handelsrechtlichen Jahresabschluss der METRO AG.
Der für das Rumpfgeschäftsjahr 2013 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von 137 Mio. € wurde im Geschäftsjahr 2013/14 gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Februar 2014 in voller Höhe in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.
Zur Verwendung des Bilanzgewinns 2013/14 schlägt der Vorstand der METRO AG der Hauptversammlung vor, aus dem ausgewiesenen Bilanzgewinn von 319 Mio. € eine Dividendenausschüttung in Höhe von 0,90 € je Stammaktie und 1,13 € je Vorzugsaktie, also insgesamt 295 Mio. €, zu beschließen und den Restbetrag als Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen. Der Beschlussvorschlag berücksichtigt die für das Rumpfgeschäftsjahr 2013 nicht gezahlte und nach Maßgabe von § 140 Abs. 2 AktG und § 21 Abs. 2 der Satzung der METRO AG nachzuzahlende Vorzugsdividende in Höhe von 0,17 € je Vorzugsaktie.