Währungsumrechnung

Geschäftsvorfälle in Fremdwährung

In den Einzelabschlüssen der Tochterunternehmen werden Geschäftsvorfälle in fremder Währung mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Transaktion bewertet. Zum Abschlussstichtag werden monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung zum Stichtagskurs bewertet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die zum Fair Value in einer Fremdwährung bewertet sind, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Fair Values gültig war. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Fremdwährung bewertet werden, werden zum Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet.

Gewinne und Verluste aus bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Wechselkursschwankungen werden grundsätzlich erfolgswirksam berücksichtigt. Währungsumrechnungsdifferenzen aus Fremdwährungsforderungen und –verbindlichkeiten, die als Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb anzusehen sind, sowie aus zur Veräußerung gehaltenen Eigenkapitalinstrumenten und qualifizierten Absicherungen von Zahlungsströmen werden erfolgsneutral unter den Gewinnrücklagen ausgewiesen.

Ausländische Geschäftsbetriebe

Die Jahresabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen werden gemäß IAS 21 (Auswirkungen von Wechselkursänderungen) nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Als funktionale Währung gilt hiernach die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem das Tochterunternehmen tätig ist. Die einbezogenen Unternehmen betreiben ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht grundsätzlich selbstständig, sodass ihre jeweilige Landeswährung in der Regel die funktionale Währung darstellt. Die Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden erfolgt daher zum Stichtagskurs am Bilanzstichtag; die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden mit dem Geschäftsjahresdurchschnittskurs umgerechnet. Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen werden erfolgsneutral behandelt und unter den Gewinnrücklagen gesondert ausgewiesen. Soweit das ausländische Tochterunternehmen nicht vollständig im Besitz des Mutterunternehmens ist, wird der entsprechende Teil der Währungsdifferenzen den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesen.

Im Jahr des Abgangs eines ausländischen Tochterunternehmens werden die Währungsdifferenzen erfolgswirksam über das Finanzergebnis aufgelöst. Bei teilweisem Abgang ohne Verlust der Beherrschungsmöglichkeit eines ausländischen Tochterunternehmens wird der entsprechende Teil der kumulierten Währungsdifferenzen den nicht beherrschenden Anteilen zugeordnet. Werden ausländische assoziierte oder gemeinschaftlich geführte Unternehmen teilweise veräußert, ohne Verlust des maßgeblichen Einflusses oder der gemeinschaftlichen Führung, wird der entsprechende Teil der kumulierten Währungsdifferenzen erfolgswirksam erfasst.

Im Geschäftsjahr 2013/14 wurde mit dem Durchschnittskurs für den Zeitraum 1. Oktober 2013 bis 30. September 2014 umgerechnet, im neunmonatigen Rumpfgeschäftsjahr 2013 mit dem Durchschnittskurs für den Zeitraum 1. Januar 2013 bis 30. September 2013. Für die Vergleichszahlen der Periode 12M 2012/13 wurde für die neun Monate des Rumpfgeschäftsjahres der oben definierte Durchschnittskurs angewendet und für die drei Monate des vierten Quartals 2012 der Durchschnittskurs des Geschäftsjahres 2012. Die Stichtagskurse wurden jeweils für die dargestellten Stichtage 30. September 2014 und 30. September 2013 ermittelt.

Im Geschäftsjahr 2013/14 war keine funktionale Währung eines einbezogenen Unternehmens als hochinflationär im Sinne des IAS 29 (Rechnungslegung in Hochinflationsländern) klassifiziert.

Für die Währungsumrechnung wurden hinsichtlich der für die METRO GROUP wichtigsten Währungen der Länder, die nicht an der Europäischen Währungsunion teilnehmen, folgende Wechselkurse zugrunde gelegt:

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Durchschnittskurs je €

Stichtagskurs je €

 

 

 

 

 

 

 

 

9M 2013

12M 2013/14

30.9.2013

30.9.2014

Ägyptisches Pfund

EGP

9,02615

9,36833

9,28670

8,98510

Bosnische Mark

BAM

1,95583

1,95583

1,95583

1,95583

Britisches Pfund

GBP

0,85175

0,81927

0,83605

0,77730

Bulgarischer Lew

BGN

1,95583

1,95583

1,95583

1,95583

Chinesischer Renminbi

CNY

8,12135

8,34171

8,26450

7,72620

Dänische Krone

DKK

7,45742

7,45919

7,45800

7,44310

Hongkong-Dollar

HKD

10,21525

10,52203

10,47220

9,77400

Indische Rupie

INR

75,63341

82,82878

84,84400

77,85640

Indonesische Rupie

IDR

13.235,03000

15.853,76000

15.425,27000

15.366,97000

Japanischer Yen

JPY

127,30227

138,81282

131,78000

138,11000

Kasachischer Tenge

KZT

199,60568

233,71997

207,55000

231,05000

Kroatische Kuna

HRK

7,56235

7,62536

7,61530

7,64250

Marokkanischer Dirham

MAD

11,14603

11,21069

11,20510

11,07545

Moldau-Leu

MDL

16,38863

18,36509

17,48880

18,47930

Norwegische Krone

NOK

7,66175

8,26985

8,11400

8,11900

Pakistanische Rupie

PKR

131,44686

138,88143

143,13720

129,39590

Polnischer Złoty

PLN

4,20115

4,17814

4,22880

4,17760

Rumänischer Leu

RON

4,40879

4,44849

4,46200

4,41020

Russischer Rubel

RUB

41,66034

47,09572

43,82400

49,76530

Schwedische Krone

SEK

8,58111

8,99692

8,65750

9,14650

Schweizer Franken

CHF

1,23124

1,22078

1,22250

1,20630

Serbischer Dinar

RSD

112,67855

115,74586

114,60440

118,85090

Singapur-Dollar

SGD

1,64807

1,70377

1,69610

1,60630

Tschechische Krone

CZK

25,74354

27,29877

25,73000

27,50000

Türkische Lira

TRY

2,45831

2,88971

2,75100

2,87790

Ukrainische Hrywnja

UAH

10,52213

13,95118

10,82012

16,44676

Ungarischer Forint

HUF

296,79520

305,88518

298,15000

310,57000

US-Dollar

USD

1,31679

1,35691

1,35050

1,25830

Vietnamesischer Dong

VND

27.496,42000

28.673,35000

28.474,33000

27.428,59000