28. Wertberichtigungen auf aktivierte Finanzinstrumente
Die Wertberichtigungen auf aktivierte Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, lauten wie folgt:
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Mio. € |
Kategorie „Kredite und Forderungen“ |
davon „Ausleihungen und gewährte Darlehen“ |
davon „sonstige kurzfristige Forderungen“ |
Stand 1.10.2014 |
135 |
2 |
133 |
Währungsumrechnung |
−3 |
0 |
−3 |
Zugänge |
66 |
0 |
66 |
Auflösung |
−45 |
0 |
−45 |
Inanspruchnahme |
−27 |
0 |
−27 |
Umbuchungen |
1 |
0 |
1 |
Stand 30.9./1.10.2015 |
126 |
2 |
125 |
Währungsumrechnung |
−1 |
0 |
−1 |
Zugänge |
69 |
6 |
62 |
Auflösung |
−37 |
0 |
−37 |
Inanspruchnahme |
−26 |
−2 |
−24 |
Umbuchungen |
0 |
0 |
0 |
Stand 30.9.2016 |
131 |
7 |
126 |
Für die Kategorie Kredite und Forderungen – hierzu zählen insbesondere Ausleihungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen an Lieferanten sowie Forderungen und sonstige Vermögenswerte aus dem Immobilienbereich – liegen negative Ergebniseinflüsse aus Wertberichtigungen in Höhe von 30 Mio. € (2014/15: 19 Mio. €) vor. Hierin enthalten sind auch Erträge aus dem Erhalt von Zahlungsmitteln aus bereits wegen erwarteter Uneinbringlichkeit ausgebuchten Forderungen in Höhe von 2 Mio. € (2014/15: 2 Mio. €).
Für die Kategorie „Bis zur Endfälligkeit gehalten“ sowie für Forderungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen (Wertansatz gemäß IAS 17) liegen wie im Vorjahr keine Ergebniseinflüsse vor.
Wertminderungen auf aktivierte Finanzinstrumente werden grundsätzlich mit einem Wertberichtigungskonto vorgenommen und reduzieren den Buchwert der finanziellen Vermögenswerte.