28. Wertberichtigungen auf aktivierte Finanzinstrumente
Die Wertberichtigungen auf aktivierte Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, lauten wie folgt:
| Download XLS (22KB) |
Mio. € |
Kategorie „Kredite und Forderungen“ |
Stand 1.10.2013 |
189 |
Währungsumrechnung |
−2 |
Zugänge |
67 |
Auflösung |
−36 |
Inanspruchnahme |
−52 |
Umbuchungen |
−31 |
Stand 30.9./1.10.2014 |
135 |
Währungsumrechnung |
−3 |
Zugänge |
66 |
Auflösung |
−45 |
Inanspruchnahme |
−27 |
Umbuchungen |
1 |
Stand 30.9.2015 |
126 |
Für die Kategorie Kredite und Forderungen – hierzu zählen insbesondere Ausleihungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen an Lieferanten sowie Forderungen und sonstige Vermögenswerte aus dem Immobilienbereich – liegen negative Ergebniseinflüsse aus Wertberichtigungen in Höhe von 19 Mio. € (2013/14: 29 Mio. €) vor. Hierin enthalten sind auch Erträge aus dem Erhalt von Zahlungsmitteln aus bereits wegen erwarteter Uneinbringlichkeit ausgebuchten Forderungen in Höhe von 2 Mio. € (2013/14: 2 Mio. €). Im laufenden Geschäftsjahr sind Umklassifizierungen von Wertberichtigungen auf Vermögenswerte in die „Zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerte“ in Höhe von 2 Mio. € (2013/14: 1 Mio. €) enthalten.
Für die Kategorie „Bis zur Endfälligkeit gehalten“ sowie für Forderungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen (Wertansatz gemäß IAS 17) liegen wie im Vorjahr keine Ergebniseinflüsse vor.
Wertminderungen auf aktivierte Finanzinstrumente werden grundsätzlich mit einem Wertberichtigungskonto vorgenommen und reduzieren den Buchwert der finanziellen Vermögenswerte.