Sonstiges
Eventualverbindlichkeiten
Eventualverbindlichkeiten sind einerseits mögliche Verpflichtungen, die aus vergangenen Ereignissen resultieren, deren Existenz jedoch erst durch das Eintreten oder Nichteintreten unsicherer künftiger Ereignisse bestätigt wird, die nicht vollständig unter der Kontrolle des Unternehmens stehen. Andererseits stellen Eventualverbindlichkeiten gegenwärtige Verpflichtungen dar, die aus vergangenen Ereignissen resultieren, bei denen ein Ressourcenabfluss jedoch als nicht wahrscheinlich eingeschätzt wird oder deren Höhe nicht ausreichend verlässlich bestimmt werden kann. Solche Verpflichtungen sind nach IAS 37 nicht in der Bilanz zu erfassen, sondern im Anhang anzugeben.
Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten und Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting)
Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Risikoreduzierung eingesetzt. Ihr Einsatz erfolgt im Rahmen der Vorgaben der entsprechenden Konzernrichtlinie.
Alle derivativen Finanzinstrumente sind gemäß IAS 39 zum Fair Value bilanziert und unter den sonstigen finanziellen und anderen Vermögenswerten beziehungsweise unter den sonstigen finanziellen und anderen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Zur Bewertung der derivativen Finanzinstrumente werden die Interbankenkonditionen gegebenenfalls inklusive der für die METRO GROUP gültigen Kreditmargen oder Börsenkurse herangezogen; dabei werden die Mittelkurse am Bilanzstichtag verwendet. Falls keine Börsenkurse Anwendung finden, wird der Fair Value mittels anerkannter finanzwirtschaftlicher Modelle berechnet.
Liegt ein wirksames Sicherungsgeschäft (Hedge Accounting) nach IAS 39 vor, werden Fair-Value-Änderungen von als Fair-Value-Hedges designierten Derivaten sowie den dazugehörigen Grundgeschäften erfolgswirksam erfasst. Bei Cashflow Hedges wird der effektive Teil der Fair-Value-Änderung des Derivats erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Eine Umbuchung in die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt erst bei Realisation des Grundgeschäfts. Der ineffektive Teil der Wertänderung des Sicherungsinstruments wird sofort erfolgswirksam erfasst.
Bilanzierung von anteilsbasierten Vergütungen
Die im Rahmen des anteilsbasierten Vergütungssystems gewährten Aktienprämien sind als „Anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich“ gemäß IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung) klassifiziert. Für diese werden ratierliche, mit dem Fair Value der eingegangenen Verpflichtungen bewertete Rückstellungen gebildet. Der ratierliche Aufbau der Rückstellungen erfolgt dabei erfolgswirksam als Personalaufwand über die jeweils zugrunde liegende Sperrfrist verteilt. Der Fair Value wird mithilfe eines Optionspreismodells zu jedem Bilanzstichtag während der Sperrfrist bis zur Ausübung neu berechnet. Die Rückstellung wird entsprechend erfolgswirksam angepasst.
Soweit die gewährten anteilsbasierten Vergütungen durch den Abschluss korrespondierender Sicherungsgeschäfte abgesichert wurden, sind die Sicherungsgeschäfte zum Fair Value bewertet und unter den sonstigen finanziellen und anderen Vermögenswerten ausgewiesen. Hierbei wird der Teil der Wertschwankung der Sicherungsgeschäfte in dem Maße, in dem sie der Wertschwankung der anteilsbasierten Vergütungen entsprechen, erfolgswirksam als Personalaufwand erfasst. Der überschießende Teil der Wertschwankungen wird erfolgsneutral im Eigenkapital gezeigt.
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Zusammenfassung ausgewählter Bewertungsmethoden | |
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Position |
Bewertungsmethode |
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Aktiva |
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Geschäfts- oder Firmenwerte |
Anschaffungskosten (Folgebewertung: Impairment-Test) |
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Sonstige immaterielle Vermögenswerte |
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Entgeltlich erworbene sonstige immaterielle Vermögenswerte |
(Fortgeführte) Anschaffungskosten |
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Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte |
Herstellungskosten der Entwicklung |
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Sachanlagen |
(Fortgeführte) Anschaffungskosten |
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Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien |
(Fortgeführte) Anschaffungskosten |
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Finanzanlagen |
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„Kredite und Forderungen“ |
(Fortgeführte) Anschaffungskosten |
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„Bis zur Endfälligkeit gehalten“ |
(Fortgeführte) Anschaffungskosten |
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„Erfolgswirksam zum Fair Value“ |
Erfolgswirksam zum Fair Value |
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„Zur Veräußerung verfügbar“ |
Erfolgsneutral zum Fair Value |
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Vorräte |
Niedrigerer Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert |
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Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
(Fortgeführte) Anschaffungskosten |
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Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
Nennwert |
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Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte |
Niedrigerer Wert aus Buchwert und Fair Value abzüglich Veräußerungskosten |
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Passiva |
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Rückstellungen |
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Pensionsrückstellungen |
Methode der laufenden Einmalprämien (Anwartschaftsbarwertverfahren) |
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Sonstige Rückstellungen |
Abgezinster Erfüllungsbetrag |
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Finanzschulden |
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„Erfolgswirksam zum Fair Value“ |
Erfolgswirksam zum Fair Value |
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„Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten“ |
(Fortgeführte) Anschaffungskosten |
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Sonstige finanzielle und andere Verbindlichkeiten |
Erfüllungsbetrag oder Fair Value |
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Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
(Fortgeführte) Anschaffungskosten |