Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen
Für die Erstellung dieses Konzernabschlusses mussten Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen werden, die sich auf Ausweis und Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten ausgewirkt haben. Genauere Angaben zu den aufgezählten Themen sowie gegebenenfalls die entsprechenden Buchwerte sind im Anhang unter den in der folgenden Aufzählung angegebenen Nummern dargestellt.
Ermessensentscheidungen
Ermessensentscheidungen waren bei der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses insbesondere bei den folgenden Themen erforderlich:
- Festlegung des Konsolidierungskreises durch Beurteilung der Beherrschungsmöglichkeiten (Kapitel „Konsolidierungskreis“); hiervon betroffen sind neben Zweckgesellschaften (Special Purpose Entities) insbesondere Beteiligungen, bei denen aufgrund besonderer Satzungsregelungen die Beherrschungsmöglichkeit nicht zwangsläufig mit der Stimmrechtsmehrheit verbunden ist
- Klassifizierung von Leasingverhältnissen als Finanzierungs-Leasing oder Operating-Leasing – auch bei Sale-and-Leaseback-Transaktionen (Nummer 2 „Sonstige betriebliche Erträge“ und Nummer 20 „Sachanlagen“)
- Einordnung von Immobilien als Finanzinvestitionen (Nummer 21 „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“)
- Zuordnung von Finanzinstrumenten zu der Kategorie „Bis zur Endfälligkeit gehalten“ (Nummer 39 „Buchwerte und Fair Values nach Bewertungskategorien“)
Schätzungen und Annahmen
Schätzungen und zugrunde liegende Annahmen mit bedeutenden Auswirkungen sind insbesondere bei den folgenden Sachverhalten getroffen worden:
- Konzerneinheitliche Festlegung von Nutzungsdauern für abnutzbare Vermögenswerte (Nummer 13 „Abschreibungen“, Nummer 17 „Anlagevermögen“, Nummer 19 „Sonstige immaterielle Vermögenswerte“ und Nummer 20 „Sachanlagen“)
- Anlassbezogene Überprüfung der Werthaltigkeit von abnutzbaren Vermögenswerten (Nummer 13 „Abschreibungen“, Nummer 17 „Anlagevermögen“, Nummer 19 „Sonstige immaterielle Vermögenswerte“ und Nummer 20 „Sachanlagen“)
- Jährliche Überprüfung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten (Nummer 18 „Geschäfts- oder Firmenwerte“ – inklusive Sensitivitätsanalyse)
- Einbringbarkeit von Forderungen – insbesondere Forderungen an Lieferanten (Nummer 23 „Sonstige finanzielle und andere Vermögenswerte“)
- Realisierbarkeit künftiger Steueransprüche – insbesondere aus Verlustvorträgen (Nummer 24 „Latente Steueransprüche/Latente Steuerschulden“)
- Bewertung von Vorräten (Nummer 25 „Vorräte“)
- Ermittlung von Rückstellungen für Pensionen (Nummer 32 „Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen“)
- Ermittlung von sonstigen Rückstellungen – beispielsweise für Mietunterdeckungen, Restrukturierungen und Garantieleistungen (Nummer 33 „Sonstige Rückstellungen [langfristig]/Rückstellungen [kurzfristig]“)
Obwohl die Schätzungen und Annahmen mit großer Sorgfalt getroffen wurden, können die tatsächlichen Werte in Einzelfällen von diesen abweichen. Die für den Konzernabschluss verwendeten Schätzungen und Annahmen werden regelmäßig überprüft. Änderungen werden zum Zeitpunkt der besseren Kenntnis berücksichtigt.