31. Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital hat sich hinsichtlich Höhe und Zusammensetzung nach Stamm- und Vorzugsaktien gegenüber dem Stand am 30. September 2012 und dem Stand am 31. Dezember 2012 nicht verändert und beträgt 835.419.052,27 €. Es ist wie folgt eingeteilt:
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Inhaberstückaktien, anteiliger Wert je Aktie am Grundkapital rund 2,56 € |
31.12.2012 |
30.9.2012 |
30.9.2013 | |
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Stammaktien |
Stück |
324.109.563 |
324.109.563 |
324.109.563 |
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€ |
828.572.941 |
828.572.941 |
828.572.941 | |
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Vorzugsaktien |
Stück |
2.677.966 |
2.677.966 |
2.677.966 |
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€ |
6.846.111 |
6.846.111 |
6.846.111 | |
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Grundkapital gesamt |
Stück |
326.787.529 |
326.787.529 |
326.787.529 |
|
€ |
835.419.052 |
835.419.052 |
835.419.052 | |
Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Stammaktien berechtigen darüber hinaus insbesondere zum Erhalt von Dividenden. Im Unterschied zu den Stammaktien gewähren Vorzugsaktien grundsätzlich kein Stimmrecht und sind mit einem Gewinnvorzug gemäß § 21 der Satzung der METRO AG ausgestattet. Hierin heißt es:
„(1) Die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht erhalten aus dem jährlichen Bilanzgewinn eine Vorzugsdividende von 0,17 Euro je Vorzugsaktie.
(2) Reicht der verteilbare Bilanzgewinn in einem Geschäftsjahr zur Zahlung der Vorzugsdividende nicht aus, so ist der Rückstand ohne Zinsen aus dem Bilanzgewinn der folgenden Geschäftsjahre in der Weise nachzuzahlen, daß die älteren Rückstände vor den jüngeren zu tilgen und die aus dem Gewinn eines Geschäftsjahres für dieses zu zahlenden Vorzugsbeträge erst nach Tilgung sämtlicher Rückstände zu leisten sind.
(3) Nach Ausschüttung der Vorzugsdividende erhalten die Inhaber von Stammaktien eine Dividende von 0,17 Euro je Stammaktie. Danach wird an die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht eine nicht nachzahlbare Mehrdividende von 0,06 Euro je Vorzugsaktie gezahlt. Die Mehrdividende beträgt 10 vom Hundert der unter Berücksichtigung von Absatz 4 an die Inhaber von Stammaktien gezahlten Dividende, wenn diese 1,02 Euro je Stammaktie erreicht oder übersteigt.
(4) An einer weiteren Gewinnausschüttung nehmen die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht und die Inhaber von Stammaktien entsprechend ihren Anteilen am Grundkapital gleichberechtigt teil.“
Genehmigtes Kapital
Die Hauptversammlung vom 23. Mai 2012 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 22. Mai 2017 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stammaktien gegen Geld- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, höchstens jedoch um bis zu 325.000.000 € zu erhöhen (genehmigtes Kapital I). Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten festgelegten Fällen ausschließen. Das genehmigte Kapital I wurde bisher nicht ausgenutzt.
Bedingtes Kapital
Die Hauptversammlung vom 5. Mai 2010 hat eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 127.825.000 €, eingeteilt in bis zu 50.000.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien, beschlossen (bedingtes Kapital I). Diese bedingte Kapitalerhöhung steht im Zusammenhang mit der Schaffung einer Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 4. Mai 2015 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.500.000.000 € zu begeben und den Inhabern Options- beziehungsweise Wandlungsrechte auf bis zu 50.000.000 Stück neue Stammaktien der Gesellschaft nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen, entsprechende Options- oder Wandelpflichten zu begründen oder das Recht der Gesellschaft vorzusehen, statt einer Rückzahlung der Schuldverschreibungen in bar ganz oder teilweise Stammaktien der Gesellschaft zu liefern. Es wurden bisher keine Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen aufgrund der vorgenannten Ermächtigung begeben.
Erwerb eigener Aktien
Die Hauptversammlung vom 5. Mai 2010 hat die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 4. Mai 2015 eigene Aktien, gleich welcher Gattung, bis zu insgesamt 10 vom Hundert des Grundkapitals zu erwerben. Von dieser Ermächtigung hat bisher weder die Gesellschaft noch ein abhängiges oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehendes Unternehmen oder ein anderer für Rechnung der Gesellschaft oder eines abhängigen oder eines in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmens Gebrauch gemacht.
Weitere Angaben zum genehmigten Kapital, zum bedingten Kapital beziehungsweise zur Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen sowie zum Erwerb eigener Aktien sind unter Kapitel 10 „Angaben gemäß § 315 Abs. 4 und § 289 Abs. 4 HGB sowie erläuternder Bericht des Vorstands“ des zusammengefassten Lageberichts enthalten.
Kapitalrücklage1
Die Kapitalrücklage beträgt 2.551 Mio. € (30.9.2012: 2.544 Mio. €; 31.12.2012: 2.544 Mio. €).
1 Geänderter Ausweis (siehe Kapitel „Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses“)
Gewinnrücklagen
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Mio. € |
31.12.2012 |
30.9.2012 |
30.9.2013 | ||
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Effektiver Teil der Gewinne/Verluste aus Cashflow Hedges |
55 |
56 |
61 | ||
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Bewertungseffekte auf zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
5 |
2 |
70 | ||
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Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Geschäftsbereiche1 |
–316 |
–278 |
–407 | ||
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Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen |
–621 |
–580 |
–611 | ||
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Auf Komponenten des „Sonstigen Ergebnisses“ entfallende Ertragsteuer1 |
187 |
166 |
174 | ||
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Übrige Gewinnrücklagen1 |
2.904 |
2.873 |
2.506 | ||
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2.214 |
2.239 |
1.793 | ||
Die Veränderungen der Rücklagen für den effektiven Teil der Gewinne/Verluste aus Cashflow Hedges von 6 Mio. € (9M 2012: –33 Mio. €; 12M 2012: –34 Mio. €), den Bewertungseffekten auf zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten von 65 Mio. € (9M 2012: 0 Mio. €; 12M 2012: 3 Mio. €) sowie für die Ertragsteuer auf das „Sonstige Ergebnis“ in Höhe von –13 Mio. € (9M 2012: 112 Mio. €; 12M 2012: 133 Mio. €) setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen:
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Mio. € |
12M 2012 |
9M 2012 |
9M 2013 |
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Ausbuchung von Cashflow Hedges |
19 |
–21 |
–8 |
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davon im Vorratsvermögen |
(24) |
(–29) |
(–11) |
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davon im Finanzergebnis |
(–5) |
(8) |
(3) |
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Erst- bzw. Folgebewertung derivativer Finanzinstrumente |
–53 |
–12 |
14 |
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Bewertungseffekte auf zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
3 |
0 |
65 |
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–31 |
–33 |
71 |
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Darauf saldierte latente Steuerauswirkung |
133 |
112 |
–13 |
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102 |
79 |
58 |
Daneben haben Währungsumrechnungsdifferenzen mit –91 Mio. € das Eigenkapital gemindert. (30.9.2012: 160 Mio. €; 31.12.2012: 122 Mio. €, jeweils eigenkapitalerhöhend). Die währungsbedingte Eigenkapitalminderung stammt im Wesentlichen aus den Ländern Russland, Indien, Türkei, Polen, und Tschechische Republik, dagegen resultieren währungsbedingte Eigenkapitalerhöhungen hauptsächlich aus den Ländern Rumänien und Kasachstan.
Die übrigen Gewinnrücklagen verringerten sich um 398 Mio. € auf 2.506 Mio. €. Im Wesentlichen wird dieser Rückgang durch den Jahresfehlbetrag von 71 Mio. € und durch die Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2012 von 327 Mio. € beeinflusst.
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter
Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter umfassen die Anteile Dritter am Eigenkapital der konsolidierten Tochterunternehmen. Sie betragen zum Jahresende 27 Mio. € (30.9.2012: 31 Mio. €; 31.12.2012: 73 Mio. €). Der Rückgang um 46 Mio. € setzt sich im Wesentlichen zusammen aus dem Anteil am Gesamtergebnis, der den nicht beherrschenden Gesellschaftern zuzurechnen ist (0 Mio. €), abzüglich von Dividenden (–51 Mio. €). Nennenswerte Anteile nicht beherrschender Gesellschafter bestehen lediglich bei der Media-Saturn-Holding GmbH.
Verwendung des Bilanzgewinns, Dividenden
Die Dividendenausschüttung der METRO AG richtet sich nach dem handelsrechtlichen Jahresabschluss der METRO AG.
Aus dem für das Geschäftsjahr 2012 ausgewiesenen Bilanzgewinn von 349 Mio. € wurden im Geschäftsjahr 2013 gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Mai 2013 Dividenden in Höhe von 1,00 € je Stammaktie und 1,06 € je Vorzugsaktie, also insgesamt 327 Mio. €, ausgeschüttet. Der Restbetrag wurde als Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.
Zur Verwendung des Bilanzgewinns schlägt der Vorstand der METRO AG der Hauptversammlung vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn von 137 Mio. € in voller Höhe in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.